Wartung von Baumaschinen
Bei Autos sind regelmäßige Wartungsintervalle seit vielen Jahren Standard. Ein gut gewartetes und gepflegtes Fahrzeug erzielt aus gutem Grund einen höheren Verkaufspreis als ein schlecht gewartetes. Mit einem regelmäßigen Kundendient lassen sich Schäden frühzeitig erkennen und reparieren. Dies trägt maßgeblich zur Funktionsfähigkeit des Autos bei. Was beim Fahrzeug mittlerweile etablierte Praxis ist spielt jedoch auch bei Baumaschinen eine Rolle. Schmierstoffe sollten regelmäßig gewechselt werden um ein einwandfreies Funktionieren der Maschinen zu gewährleisten. Egal ob Motoröl, Hydrauliköl, Kette oder Riemen es handelt sich um Verschleißteile die wie der Name schon sagt nach einer gewissen Zeit verschlissen sind. Die Wartung einer Maschine sollte stets nach Herstellerangeben erfolgen, kann aber bei entsprechend geschultem Personal in der betriebseigenen Werkstatt durchgeführt werden. In der Praxis werden kleinere Wartungen und Reparaturen oft von Mittarbeitern durchgeführt, große Wartungen und Reparaturen finden meist beim Kundendienst des Herstellers statt.
Welches Werkzeug wir für eine Wartung benötigt?
Im Gegensatz zu einer Wartung am Auto können Baumaschinen meist mit Standard Werkzeug gewartet und repariert werden. Maschinen der Marke Stihl sind in der Regel mit Torx Schrauben versehen, andere Hersteller setzen auf Inbus oder Außensechskant schrauben. Ein Ratschen- Kasten, Schraubenschlüssel, Inbusschlüssel, Schraubendreher und ein Hammer sind die absolute Grundausstattung einer Werkstatt und ermöglichen schon die meisten Reparaturen. Ein guter Werktisch wie beispielsweise eine Küpper Werkbank ist mit Schränken und einem Schraubstock ausgestattet, so dass Werkzeug sauber verstaut und das Werkstück festgespannt werden kann. Computergestützte Analysegeräte wie inzwischen im KFZ Bereich üblich sind bei Baumaschinen noch nicht stark vertreten. Im Handwerksbereich gibt es einzelne Hersteller wie Metabo, die ihre Maschinen per Funksensor vor Diebstahl sichern, Wartungsinformationen werden hierbei aber nicht erfasst.
Den richtigen Servicepartner für die Wartung und Reparatur finden
Wie bereits erwähnt können kleinere Reparaturen und Wartungen selbst durchgeführt werden. Handelt es sich jedoch um einen komplexe Maschine oder ein unbekanntes Problem kommen die eigenen Mitarbeiter schnell an ihre Grenzen. Am besten vom Hersteller ausgebildetes Fachpersonal ist für solche Aufgaben gefragt. Diese Fachwerkstätten haben neben viel Erfahrung oft auch Spezialwerkzeug ohne das eine Instandsetzung spezieller Teile nicht möglich ist. Außerdem ist es üblich, dass Vertragswerkstätten Garantien und Serviceverträge anbieten. Sollte die Reparatur also einmal nicht erfolgreich sein so wird oft kostenlos ein zweites Mal repariert.
Vertragspartner des Herstellers lassen sich am besten im Internet recherchieren. Praktisch alle Hersteller haben auf ihrer Webseite Fachhändler und Werkstätten aufgelistet bei denen der Kunde sicher sein kann, dass es sich um Fachpersonal handelt. Ein weiteres Indiz ist das Werben mit dem Logo eines großen Herstellers. Wirbt eine Baggerwerkstatt beispielsweise mit dem CAT-Symbol entspricht diese den Herstellervorgeben.
Sind regelmäßige Wartungen Pflicht?
Im KFZ-Bereich steht im zweijährigen Rhythmus der TÜV-Besuch an, hier wird zwar nicht gewartet und repariert, der Fahrzeugzustand wird jedoch auf Verkehrssicherheit kontrolliert. Etwas Ähnliches gibt es auch für Baumaschinen. Je nach Art der Maschine muss hier unterscheiden werden. Bewegt sich die Maschine auf öffentlichen Straßen so muss wie bei einem Auto nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 29 geprüft werden. Bei ausschließlich auf Baustellen eingesetzten Maschinen gilt in der Regel die Unfallverhütungsvorschrift VBG 4, 14 oder 40. In speziellen Fällen wie einem Dachaufzug oder einem mobilen Kran können auch mehrere Wartungsvorschriften verpflichtend sein, da diese sowohl auf öffentlichen Straßen gefahren, als auch auf Baustellen eingesetzt werden. Auskünfte über die im Detail erforderlichen Vorschriften erteilt die Berufsgenossenschaft sowie der TÜV.
„Die Wartung einer Maschine sollte stets nach Herstellerangaben erfolgen, kann aber bei entsprechend geschultem Personal in der betriebseigenen Werkstatt durchgeführt werden.“
Ich glaube, dass wir über die Notwendigkeit und die Wichtigkeit der Wartung nicht diskutieren müssen. Der Artikel führt Argumente an, die sehr überzeugend sind und eigentlich keinen Raum für Diskussion lassen. Eine Wartung, die nicht durchgeführt wird, kann unschöne Konsequenzen mit sich führen. Daher erachte ich diesen Beitrag als ziemlich wichtig. Wenn eine Maschine nicht regelmäßig gewartet wird, kann es dazu kommen, dass eine Maschine früher als erwartet kaputt geht. Das bedeutet auch, dass Maschinen früher erneuert werden müssen. Ein hoher Kostenfaktor, der vermeidbar wäre, wenn man die Wartung durchgeführt hätte. Aber ein weiterer Grund, der meiner Meinung viel wichtiger ist, ist die Tatsache, dass durch die Wartung auch die Funktionstüchtigkeit sichergestellt werden kann. Wenn man Maschinen nicht daraufhin überprüft, kann man nie garantieren, ob von der Maschine keine Gefahren ausgehen. Eine „kaputte“ Maschine kann auf jeden Fall eine Gefahr darstellen für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz. Und eigentlich ist es sehr einfach, die Wartung nicht zu vergessen und sie durchzuführen.
In diesem Sinne vielen Dank für den äußerst hilfreichen, wichtigen und informativen Beitrag! 🙂
Danke für das Feedback 🙂